Der HoloSem-Standard

HoloSem®-Saatgut entspricht folgenden Qualitätsrichtlinien:


Die Richtlinien basieren auf dem aktuellen ökologischen und ingenieurbiologischen Wissensstand und sichern höchste Qualität hinsichtlich Förderung der Biodiversität und Erosionsschutz.


  • Das Saatgut ist zu 100% autochthon*, d.h. wird direkt (ohne Zwischenvermehrung) aus ursprünglichen Spenderflächen (Naturwiesen) geerntet. *Ausnahmen bilden allenfalls beigefügte Deck- und Zwischenfrüchte für den kurzfristigen Erosionsschutz.
  • Als „ursprünglich“ gelten Spenderflächen, die seit mindestens 1990 nicht mit Handelssaatgut und zu keinem Zeitpunkt mit einer Wiesenblumenmischung angesät oder übersät wurden.
  • Spenderfläche(n) und Ansaatfläche liegen in derselben der 12 biogeographischen Unterregionen gemäss BAFU 2020 (s. Abbildung unten), wobei entlang der Grenzen zwischen den Unterregionen ein Übergangs-Korridor von beidseits 10 km gilt.
  • Zusätzlich gilt eine Distanz von maximal 15 km zwischen Spenderfläche(n) und Ansaatfläche, sofern entsprechendes Saatgut bzw. entsprechende Spenderflächen verfügbar sind.
  • Die Auswahl der Spenderfläche(n) erfolgt so, dass sie standörtlich (insbesondere Höhenlage, Wasserhaushalt, Bodenacidität, Nährstoffniveau) der Ansaatfläche entsprechen. Die standörtliche Beurteilung des Spenderflächen-Pflanzenbestandes erfolgt gemäss Wiesentypenschlüssel und Ökogramm in Bosshard 2016, S. 99-120.
  • Bei den Höhenlagen werden die Höhenstufen nach Ellenberg (Vegetation Mitteleuropas) zugrunde gelegt, wobei Saatgut nur innerhalb derselben Höhenstufe wie die Spenderfläche eingesetzt wird, in Grenzzonen +/- 300 Höhenmeter.
  • Die beernteten Spenderflächen(teile) sind vollständig frei von Problemarten (Neophyten u.a.) in blühendem oder samentragendem Stadium.
  • Der Kräuteranteil im Saatgut beträgt mindestens 10%.
  • Artenzusammensetzung und Artenzahl des Saatgutes entsprechen gut ausgebildeten, artenreichen Ausprägungen des betreffenden Wiesentyps.
  • Das Saatgut enthält mindestens 30 charakteristische und standorttypische Arten der betreffenden biogeographischen Unterregion und mindestens 10 Zeigerarten gemäss Qualitätsstufe II von Biodiversitäts-Förderflächen (Indikator-Pflanzenartenliste gemäss Weisungen Direktzahlungsverordnung), wobei der Saatgut-Anteil jeder dieser Arten eine regelmässige Verbreitung auf der Ansaatfläche ermöglichen.
  • Die Spenderflächen werden zu höchstens 80% und höchstens 2 Jahre (Mahdgutübertragung und Mähdrusch) bzw. 3 Jahre (eBeetle) hintereinander genutzt.
  • Der Ernteprozess, die beernteten Arten und Flächen sowie der Warenfluss sind lückenlos dokumentiert.
  • Die Bewirtschafter werden für die Nutzung der Spenderflächen fair entschädigt.
  • Saatgutproduktion und -verarbeitung erfolgen zu 100% ohne Pestizide und klimaneutral.
  • Trocknung, Aufbereitung, Reinigung, Analyse und Lagerung des Saatgutes erfolgen nach separaten Qualitätsrichtlinien; die Lagerung im firmeneigenen Trockenlager bis zur Ansaat ist im Saatgutpreis inbegriffen.
  • Die Einhaltung des Standards wird durch eine unabhängige akkreditierte Kontrollorganisation überprüft.

Die 12 biogeographischen Unterregionen der Schweiz (neue Einteilung, BAFU 2020).


Hinweis: Für eine noch gezieltere Förderung der Biodiversität bieten wir auf Wunsch auch autochthones Saatgut an, das gegenüber der oben aufgelisteten Basisanforderungen eine (deutlich) erhöhte Mindestzahl an Zielarten und/oder bestimmte, vom Auftraggeber bestimmte seltene Arten beinhaltet (HoloSem-Qualitätsstufen-Konzept). Gerne geben wir Ihnen nähere Auskünfte oder erstellen Ihnen eine Offerte.